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Wissen

Eine Erziehungsperson fällt aus - was kann ich jetzt tun?

Antwort

Wenn ein Elternteil durch Krankheit oder eine Krise plötzlich ausfällt, gerät der gewohnte Familienalltag schnell ins Wanken. In solchen Momenten ist es gut zu wissen, dass Sie nicht alles allein schultern müssen. In der Verbandsgemeinde gibt es verschiedene Wege und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um eine Haushaltshilfe oder die notwendige Betreuung für Ihre Kinder zu organisieren, damit Sie die nötige Entlastung finden.

Ihre ersten Anlaufstellen in der Verbandsgemeinde

Bevor Sie sich mit Krankenkassen oder Ämtern auseinandersetzen, können Sie sich an unsere lokalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wenden. Sie beraten neutral, kostenfrei und mit Herz:

  • Die Kümmerin der VG Linz: Sie ist Ihre zentrale Lotsin. Sie kennt die regionalen Angebote und hilft Ihnen dabei, schnell die richtigen Kontakte zu knüpfen und erste bürokratische Hürden zu nehmen.
  • Das Team der Gemeindeschwesterplus: Erfahrene Berater für die häusliche Versorgungssituation unterstützten Sie dabei, Hilfen im Alltag zu koordinieren, damit das Leben zu Hause weiterlaufen kann.

Sofort-Betreuung sichern: Was ist jetzt zu tun?

  • Netzwerk aktivieren: Fragen Sie kurzfristig Familie, Freund:innen oder Nachbar:innen an und informieren Sie die Kita/Schule.
  • Bei akuter Not: Ist die Situation ernst (z. B. Klinikaufenthalt und keine Aufsicht möglich), kontaktieren Sie das Jugendamt (Kreis Neuwied). Hier erhalten Sie schnell Hilfen zur Erziehung – im Akutfall auch eine Bereitschaftspflege.

3. Haushalt und Alltag überbrücken (Krankenkasse)

  • Haushaltshilfe (§ 38 SGB V): Wenn die haushaltsführende Person ausfällt und ein Kind unter 12 Jahren (oder mit Behinderung) im Haus lebt, finanziert die gesetzliche Krankenkasse oft eine Haushaltshilfe.
  • Der Weg: Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse (ärztliche Bescheinigung erforderlich). Die lokalen Beratungsstellen helfen Ihnen bei Bedarf beim Ausfüllen.

4. Professionelle & langfristige Unterstützung

  • Hilfen zur Erziehung: Über das Jugendamt können passgenaue Leistungen wie die sozialpädagogische Familienhilfe oder Erziehungsberatung in Anspruch genommen werden.
  • Rechtliche Vorsorge: Falls die elterliche Sorge längerfristig nicht ausgeübt werden kann, beraten das Jugendamt und Vormundschaftsvereine zur Einrichtung einer Pflegschaft oder Vormundschaft.

6) Reden hilft – Anlaufstellen

  • Jugendamt (Kreis Neuwied) – Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD); Telefon: 02631 803-0 (um Weiterleitung zum ASD bitten)
  • Elterntelefon „Nummer gegen Kummer: 0800 111 0550 (kostenfrei, anonym). 

Mehr Informationen hier: https://www.familienportal.nrw/de/uvo/vereinbarkeit-umsetzen/ausfall-der-kinderbetreuung

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Digitaler Nachlass & Online Konten - was sollte ich regeln?

Antwort

Im Zeitalter der Digitalisierung hat mittlerweile (fast) jeder Mensch zahlreiche Online-Zugänge und Konten, wie z.B. E-Mail-Konten, Vertragskonten (z. B. Strom, Telefon), Online-Bankpostfächer, Cloud-Accounts, Handy-Apps, Konten bei sozialen Netzwerken (z.B. Facebook) etc. Es hilft, wenn eine vertrauenswürdige Person später weiß, welche digitalen Zugänge zu Ihnen gehören und wie diese verwaltet werden sollen.

1) Wer darf später etwas entscheiden oder einsehen?
Das bestimmen Sie: am besten mit einer Vorsorgevollmacht (Bevollmächtigte/Bevollmächtigter) und einem klaren Hinweis, wo die Zugänge hinterlegt sind (z. B. im Passwortmanager oder in einem versiegelten Umschlag).

2) Wie fange ich an – in drei kleinen Schritten?

  • Liste schreiben: Notieren Sie Ihre wichtigsten Konten (E-Mail, Cloud, Handy-Vertrag, Strom, Krankenkasse-App …).
  • Zugänge hinterlegen: Keine Passwörter in die Liste schreiben. Nur wo diese liegen (Passwortmanager / Notfallumschlag).
  • Vertrauensperson benennen: Name + Telefon in der Kontaktliste vermerken. Kurz besprechen, wo Ordner und Umschlag zu finden sind.

3) Wo bewahre ich das auf?

  • Zu Hause in einem Notfallordner (leicht auffindbar, nicht im Schließfach).
  • Eine Kopie der Liste an die Bevollmächtigten.

4) Kann ich bei großen Anbietern etwas vorbereiten?
Ja, große Anbieter verfügen über solche Funktionalitäten (z.B. Google: „Inaktivitäts­manager“ – bestimmt, wer Daten erhält oder das Konto schließen darf; Apple: „Nachlasskontakt“ – eine Person, die auf Daten zugreifen darf; Facebook: „Nachlasskontakt“ oder Konto in den Gedenkzustand.)

Entsprechende Vordrucke für eine Übersicht finden Sie hier:

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Was bedeutet eigentlich "digitale Barrierefreiheit"?

Antwort

Digitale Barrierefreiheit heißt: Websites, Apps und digitale Inhalte sind für alle nutzbar – unabhängig von Sehen, Hören, Motorik, Sprache oder Technik-Erfahrung. Das ermöglicht digitale Teilhabe zum Beispiel: online Ämter nutzen, einkaufen, lernen, arbeiten, Kontakt halten. Praktisch heißt das: Die Anwendung sollte für die Nutzenden leicht zu bedienen sein, Inhalte sollten erkennbar (Kontrast, Schriften, Bilder) dargestellt und Texte sowie Buttons möglichst verständlich formuliert (sprechende Linktexte, hilfreiche Fehlermeldungen) sein.

Für wen ist Barrierefreiheit Pflicht?

  • Öffentliche Stellen (Verwaltung, Behörden): müssen Websites, Apps, Intranets und E-Verwaltungsabläufe barrierefrei gestalten und eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ inkl. Feedback-Möglichkeit bereitstellen
  • Viele private Produkte & Dienste: Seit Juni 2025 gelten gelten die Barrierefreiheits-Pflichten (nach dem BFSG), auch für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen im Verbraucherbereich. 

Wie melde ich eine digitale Barriere?

  1. Auf der jeweiligen Website oder App die „Erklärung zur Barrierefreiheit“ öffnen und den Feedback-Kontakt nutzen. 

    (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit+2Gesetze im Internet+2)

     

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Ich werde aus dem Krankenhaus entlassen - An was muss ich denken?

Antwort

Damit der Start zu Hause gut gelingt, nehmen Sie Arzt-/Entlassbrief mit und vereinbaren direkt einen Kontrolltermin. Lassen Sie Ihren Medikationsplan prüfen, Rezepte mitgeben und klären Sie Verordnungen (z. B. häusliche Krankenpflege, Physio/Ergo, Hilfsmittel). Holen Sie sich eine Wundpflege-Anleitung ein und notieren Sie Warnzeichen. Organisieren Sie Unterstützung zu Hause (Einkauf/Haushalt/Transport), klären Sie eAU/Reha und notieren Sie die Kontaktdaten der Station. Das Entlassmanagement im Krankenhaus unterstützt Sie bei der Organisation.
Um in Ruhe alle Punkte zu bedenken, nutzen Sie die Checkliste "Krankenhausentlassung" (PDF)  zum Download (Downloadfunktion PDF)

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Bevorstehender Krankenhausaufenthalt - An was sollte ich denken?

Antwort

Was sollte ich zur Aufnahme mitbringen?

Für eine geplante Aufnahme sollte an Folgendes gedacht werden:

  • Einweisung/Überweisung durch den behandelnden Arzt
  • elektronische Gesundheitskarte
  • Personalausweis
  • gfls. Medikationsplan/Allergiepass
  • Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht (Kopie ausreichend)
  • Persönliches: Hilfsmittel (Brille/Hörgerät), bequeme Kleidung, Pflegeartikel, Smartphone und Ladegeräte

Welche Kosten können entstehen?
Für gesetzlich Versicherte fällt bei stationärer Behandlung eine gesetzliche Zuzahlung pro Kalendertag an (Ausnahmen/Befreiungen sind möglich. Entsprechende Befreiungsnachweise sollten in Kopie mitgenommen und vorgelegt werden). Wahlleistungen (z. B. Einbettzimmer, Chefarztbehandlung) sind zusatzkostenpflichtig. Die Höhe der Kosten bei Privatversicherten hängt von dem entsprechend gültigen Tarif ab und sollte vorab mit dem Anbieter geklärt werden. 

 

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Wie funktioniert das Anrufsammeltaxi (AST) und wie kann ich es nutzen?

Antwort

Mit dem Anrufsammeltaxi (AST) sind Sie auch dann mobil, wenn der öffentliche Bus nicht mehr fährt.


Wie funktioniert AST? 
Das AST ist ein Service der Ortsgemeinden / Stadt Linz und den örtlichen Taxiunternehmen. Ein Taxi nach Fahrplan, dass Sie mit anderen Fahrgästen teilen und Sie schnell und günstig bis zu Ihrem gewünschten Fahrziel und bequem bis zur AST-Anfahrtsstelle zurück bringt. 


Bestellen: Bitte melden Sie Ihren Fahrtwunsch  bei der für Sie zuständigen AST-Zentrale so bald wie möglich an, jedoch spätestens 30 Minuten vor der gewünschten Abfahrtszeit. Kommen Sie bitte pünktlich zur vereinbarten AST-Abfahrtsstelle. Ihr Anruf-Sammel-Taxi erkennen Sie am deutlich sichtbaren AST-Zeichen. Vom Fahrer erhalten Sie den Fahrschein.
Rufnummern der AST-Zentralen:
Linz am Rhein: Telefonfunktion 02644 2255
Bad Honnef: Telefonfunktion 02224 969797

 

Tipp: Deutschlandticket + Fähre Linz ohne Zusatzkosten

Wenn Sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, wird auf der Rheinfähre Linz–Remagen das Deutschlandticket anerkannt – Sie können die Fähre dann ohne Zusatzkosten nutzen. Wichtig: Das gilt nicht für die Mitnahme bzw. Nutzung eines Kraftfahrzeugs auf der Fähre. (Quelle: rheinfaehre-linz-remagen.de)

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