Man spricht von einem Arbeits- oder Wegeunfall, wenn sich der Unfall
- auf dem Weg zur Arbeit, von der Arbeit nach Hause oder während der Arbeitszeit
- auf dem direkten Weg zur/von der Schule bzw. Hochschule oder bei schulischen/hochschulischen Veranstaltungen
ereignet.
Wie gehe ich vor?
Soforthilfe: Bei Lebensgefahr oder akuten, starken Beschwerden? Rufen Sie 112.
Sonst gilt: Zunächst Verletzung versorgen und Ruhe bewahren und zu einem sog. Durchgangsarzt gehen. Es besteht keine freie Arztwahl!
Was ist ein Durchgangs-Arzt (D-Arzt)?
Ein D-Arzt ist ein besonders qualifizierter Unfall-Spezialist (Unfallchirurgie/Orthopäde), der von der Berufsgenossenschaft/Unfallkasse (BG) beauftragt ist. Sie/Er koordiniert die Erstversorgung, Diagnostik und nächsten Schritte (z. B. weitere Behandlung/Physio/Reha), dokumentiert alles für die gesetzliche Unfallversicherung und weist auf Leistungen/Entschädigungen hin.
Wen sollte ich informieren?
Arbeitgeber/Vorgesetzten/(Hoch-)Schulsekretariat, damit die Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse erfolgen kann.
Für Linz am Rhein: Das Verbundkrankenhaus Linz-Remagen ist für BG-Behandlungen zugelassen (Orthopädie & Unfallchirurgie, ambulant/stationär).
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