Wie gelingt ein selbstbestimmtes Leben im Alter und wer unterstützt mich direkt vor Ort? Sich rechtzeitig mit dem Älterwerden zu beschäftigen, hilft dabei, möglichst lange unabhängig im eigenen Zuhause zu bleiben. Neben Antworten auf häufige Fragen erfahren Sie in diesem Bereich, welche Ansprechpartner Ihnen direkt vor Ort in unserer Region bei der Organisation von Hilfe und Unterstützung zur Seite stehen.
Pflege - Erste Schritte und Basiswissen
Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener, monatlicher Zuschuss von 131 € (für alle Pflegegrade 1–5), den die oder der Gepflegte, zusätzlich zur Entlastung im Alltag nutzen kann – z. B. für anerkannte Alltags-/Betreuungsangebote, Haushaltshilfen über zugelassene Dienste oder Eigenanteile bei Tages-/Nachtpflege und Kurzzeitpflege. Er muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Nicht verbrauchtes Geld kann man ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung/Nachweis erstattet bzw. oft direkt über den Anbieter mit der Pflegekasse abgerechnet.
(Quelle: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag | BMG)
Häusliche Pflege umfasst drei Bausteine: Grundpflege (körperbezogen) + Betreuungsmaßnahmen + Hilfe im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen etc.)
2) Wer hat Anspruch – und wo beantrage ich?
Betroffene mit Pflegegrad (1–5) bei der Pflegekasse. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Pflegeberatung, z. B. durch den Pflegestützpunkt.
3) Welche Leistungsarten gibt es?
- Pflegesachleistung (Pflegedienst erbringt Leistung und rechnet mit der Pflegekasse ab)
- Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
- Kombinationsleistung (beides anteilig)
- Plus: Entlastungsbetrag, Kurzzeit-/Verhinderungspflege, Tagespflege u. a.
4) Wer erbringt die Leistungen?
Angehörige/Nahestehende (bei Pflegegeld) oder ambulante Pflegedienste (bei Sachleistung). Beides lässt sich kombinieren.
5) Wie wird abgerechnet?
Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse bis zum Budget des Pflegegrads ab; Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen.
6) Was steht mir an Pflegeleistungen/Pflegegeld zu?
Die Höhe der Pflegeleistungen/ des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab. Sie können beide Leistungen auch kombinieren: Wenn Sie einen Teil der Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie den Restbetrag als anteiliges Pflegegeld.
7) Abgrenzung zur Behandlungspflege?
Häusliche Pflege = Alltag, Betreuung, Haushalt. Behandlungspflege = ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen (Krankenkasse).
Mehr Informationen finden Sie hier: PSG_Alle_Leistungen.pdf
Was ist Behandlungspflege?
Medizinisch verordnete Maßnahmen zu Hause: z. B. Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengaben nach Plan, Port-/PEG-Versorgung etc.
2) Wer verordnet und wer bezahlt?
Ihre Ärztin/Ihr Arzt verordnet; die Krankenkasse prüft/genehmigt und übernimmt die Kosten (mit gesetzlicher Zuzahlung).
3) Wer führt die Leistungen aus?
In der Regel ein ambulanter Pflegedienst mit Vertrag nach SGB V; unter Verantwortung von examinierten Pflegefachkräften.
4) Gibt es Zuzahlungen?
Ja: i. d. R. 10 € je Verordnung + 10 % der Kosten (max. 28 Tage pro Kalenderjahr). Befreiungen sind möglich. (Stand: 12.2025)
5) Wie lange gilt die Verordnung?
Immer befristet und abhängig von der medizinischen Notwendigkeit; Verlängerungen sind möglich.
6) Kann ich Behandlungspflege mit Pflegeleistungen kombinieren?
Ja. Behandlungspflege (Krankenkasse) kann parallel zur häuslichen Pflege/Grundpflege (Pflegekasse) laufen.
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html)
Grundpflege sind körperbezogene Pflegemaßnahmen im Alltag (z. B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Typischerweise fallen darunter: Hilfe beim Waschen/An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Bewegen/Transfers sowie weitere körperbezogene Unterstützung unter den Begriff.
Wer hat Anspruch – und wo stelle ich den Antrag?
Den Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegrad 2-5) stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (auch formlos/telefonisch möglich).
Wer führt Grundpflege durch – und wie unterscheidet sie sich von Behandlungspflege?
Grundpflege leisten Angehörige (dann Pflegegeld) oder ambulante Pflegedienste (als Pflegesachleistung). Behandlungspflege (z. B. Verbände, Injektionen) muss medizinisch verordnet sein und durch qualifizierte Pflegefachkräfte erfolgen. Beides kann kombiniert werden.
Wer bezahlt – und wie wird abgerechnet?
Die Pflegekasse bezahlt Grundpflege als Pflegegeld oder als Pflegesachleistung bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (2-5). Bei Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an die pflegebedürftige Person. Bei Sachleistung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab – bis zum Höchstbetrag des Pflegegrads; Mehrkosten privat.
(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html)