Optionen im Überblick (kurz erklärt):
- Zu Hause mit Unterstützung (punktueller Bedarf): Passt, wenn Sie grundsätzlich selbstständig sind, aber gelegentlich Hilfe brauchen
Angebote/Dienste: Unterstützung durch Angehörige/Nachbarschaft, Alltags- und Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Hilfe, Essen-auf-Rädern, Kümmerin, GemeindeschwesterPlus, Hausnotruf, Wohnraumanpassung/Technik - Service-Wohnen / Betreutes Wohnen: Passt, wenn Sie eigenständig wohnen möchten – aber ein „Sicherheitsnetz“ wünschen.
Angebote/Dienste: Barrierearme Mietwohnungen mit Grundservices (z. B. Hausnotruf, Ansprechperson, Gemeinschaftsraum); Pflege bei Bedarf ambulant Ambulante Pflege zu Hause (fortlaufender Pflegebedarf): Passt, wenn ein wiederkehrender Pflegebedarf besteht und Sie zu Hause bleiben möchten.
Angebote/Dienste: Einsätze eines ambulanten Pflege-/Betreuungsdienstes (z. B. Hilfe bei Körperpflege, Medikation/Behandlungspflege, Wundversorgung; stundenweise Betreuungsangebote). Kombinierbar mit Pflegegeld/Sachleistungen. Bei spezialisierten Anbietern wird auch eine spezialisierte, ambulante Intensivpflege angebotenAngebote/Dienste: Sog. "Live-In-Betreuung" durch externes, zumeist ausländisches, Pflegepersonal. (mehr Informationen - Verlinkung zu Inhaltsseite "Live-In-Betreuung")
- Stationäre Pflege (Pflegeheim): Passt, wenn eine dauerhafte Versorgung zu Hause nicht mehr sicher möglich ist oder hoher Pflegebedarf besteht
Angebote/Dienste: Rund-um-die-Uhr-Versorgung, auch bei hoher Pflegebedürftigkeit, in einer stationären Einrichtung
Ergänzende Bausteine (zeitweise Entlastung):
Tagespflege (Ergänzung): Passt, wenn Sie tagsüber Unterstützung brauchen; entlastet (berufstätige) Angehörige
Angebote/Dienste: Tagesbetreuung mit Struktur/Angeboten, abends und nachts bleibt man zu Hause
Nachtpflege: Passt, wenn nachts Beaufsichtigung oder Pflege nötig ist; entlastet Angehörige
Angebote/Dienste: Nächtliche Betreuung/Überwachung in einer teilstationären Einrichtung, tagsüber ist man zu Hause
Kurzzeitpflege: Passt, wenn die häusliche Versorgung übergangsweise nicht möglich ist
Angebote/Dienste: Vorübergehende vollstationäre Pflege (z. B. nach Krankenhaus, in Krisen
Verhinderungspflege (vorübergehend): Passt, wenn punktuell Unterstützung gebraucht wird. Entlastet pflegende Angehörige flexibel im Alltag
Angebote/Dienste: Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit, Termine) – stunden- oder tageweise, zu Hause mit Hilfe von ambulanten Diensten oder kurzzeitig in einer Einrichtung
So finden Sie das Passende für sich:
- Bedarf klären: Was fällt schwer? Was ist Ihnen wichtig (Selbstständigkeit, Sicherheit, Gemeinschaft)?
- Beratung nutzen: Pflegestützpunkt Linz/Asbach: für Optionen, Finanzierung (Pflegegrad, Zuschüsse) und Vermittlung.
Angebote besichtigen & vergleichen: Lage, Kosten (Kostenvoranschlag einholen), Leistungen, Verträge prüfen – gern mit Angehörigen.
Eine Übersicht lokaler (Pflege-)Anbieter finden Sie in unserer Anbieterübersicht
Pflege
Für vorübergehende Situationen (z.B. Beinbruch) oder die Zeit bis zum Pflegegrad-Bescheid gibt es mehrere Wege – teils über die Krankenkasse (SGB V), teils über die Pflegekasse (SGB XI):
- Häusliche Krankenpflege (HKP): Auf ärztliche Verordnung kommen Pflegefachkräfte zu Ihnen nach Hause (z. B. Wund-/Medikamentenversorgung). Das ist eine Leistung der Krankenkasse – unabhängig vom Pflegegrad.
- Haushaltshilfe (SGB V): Wenn der Haushalt vorübergehend nicht geführt werden kann (z. B. nach Klinik/bei schwerer Krankheit), kann die Krankenkasse Haushaltshilfe bewilligen.
- Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V): Wenn die Anschlussversorgung nicht sofort organisiert werden kann, kann das Krankenhaus für bis zu 10 Tage je Behandlung weiter pflegen/versorgen, inkl. Entlassmanagement.
- Wichtig zum Antrag: Pflegeleistungen der Pflegekasse werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – stellen Sie den Antrag daher sofort (formlos möglich). Die Kasse hat in der Regel 25 Arbeitstage für Begutachtung/Bescheid.
Praktische Reihenfolge (kurz):
- Akut klären (Hausarzt/Klinik): HKP, Haushaltshilfe oder Übergangspflege möglich?
- Pflegegrad sofort beantragen (telefonisch/schriftlich bei der Pflegekasse).
- Überbrücken: ambulante Dienste/Angebote anfragen
- Pflegestützpunkt um Hilfe bei Auswahl/Anträgen bitten.
Mehr Informationen: Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe | BMG
Als Pflegeperson gelten Menschen, die eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig (also nicht als Job) in deren häuslicher Umgebung unterstützen – meist Angehörige, Freunde und Freundinnen oder Nachbarn. Rechtsgrundlage ist § 19 SGB XI.
Wichtig zu wissen (Leistungen für Pflegepersonen):
- Für die soziale Absicherung (z. B. Rentenbeiträge durch die Pflegekasse) müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein: Pflege mind. 10 Std./Woche, verteilt auf mind. 2 Tage, in der Regel Pflegegrad 2–5, und eigene Erwerbsarbeit < 30 Std./Woche.
- Während der Pflegetätigkeit besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (z. B. auch auf dem direkten Weg zur pflegebedürftigen Person).
Schuldgefühle sind normal. Pflege abzugeben heißt nicht aufgeben – es heißt, für Sicherheit und gute Versorgung zu sorgen. Ihr Anteil bleibt wertvoll: Nähe, Entscheidungen mittragen, da sein und wertvolle Momente bieten.
Was hilft jetzt:
- Realitätscheck: Was ist fachlich nötig (z. B. nächtliche Betreuung, Behandlungspflege)? Wenn professionelle Unterstützung nötig ist, bedeutet Hilfe zu holen, Verantwortung zu übernehmen.
- Anders betrachten: Nicht „Ich gebe ab“, sondern „Ich organisiere gute Pflege“. Das ist aktiv und fürsorglich.
- Mitwirken planen: Feste Kontaktfenster (Besuchs-/Telefonzeiten) planen, kleine Rituale etablieren (Fotoalbum gemeinsam betrachten, Musik-Momente (Lieblingslieder singen oder hören), kleine Spaziergänge etc.). Beteiligung statt Alles-oder-Nichts.
- Grenzen anerkennen: Niemand kann rund um die Uhr alles leisten. Selbstfürsorge schützt auch die gepflegte Person.
- Drüber sprechen: Mit Fachleuten, wie dem Pflegestützpunkt oder der Hausarztpraxis/Sozialdienst. Mit Freunden und Familie offen sprechen oder Selbsthilfegruppen (Angehörigengruppen) aufsuchen.
- Entscheidung notieren: Kurz aufschreiben, warum dieser Schritt richtig ist. Für Momente, in denen Zweifel kommen.
Merksatz: So bleiben Sie verbunden, ohne alles allein tragen zu müssen und Profis können parallel verlässlich arbeiten.
Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener, monatlicher Zuschuss von 131 € (für alle Pflegegrade 1–5), den die oder der Gepflegte, zusätzlich zur Entlastung im Alltag nutzen kann – z. B. für anerkannte Alltags-/Betreuungsangebote, Haushaltshilfen über zugelassene Dienste oder Eigenanteile bei Tages-/Nachtpflege und Kurzzeitpflege. Er muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Nicht verbrauchtes Geld kann man ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung/Nachweis erstattet bzw. oft direkt über den Anbieter mit der Pflegekasse abgerechnet.
(Quelle: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag | BMG)