Abrechnung Pflegedienst
1) Rechtsgrundlage prüfen
- Häusliche Pflege (SGB XI): Grundpflege/Betreuung/Haushalt – Abrechnung bis zum Sachleistungs-Budget des Pflegegrades. Mehrleistungen müssen privat gezahlt werden.
- Behandlungspflege (SGB V): ärztlich verordnete Maßnahmen – Krankenkasse zahlt, mit gesetzlicher Zuzahlung.
2) Formalien abgleichen
- Name/Adresse, Versicherungsnummer, Zeitraum der Leistungen, Pflegegrad, Pflegekasse/Krankenkasse, Verordnung (bei HKP).
3) Leistungen verstehen
- Abrechnung erfolgt regional als Leistungskomplexe (z. B. „Körperpflege groß“) oder als Zeitvergütung.
- Posten prüfen: Leistungsbezeichnung, Häufigkeit, Datum, Dauer/Komplexität, Einzelpreis/gesamt.
- Fahrt-/Wegepauschalen und Zuschläge (z. B. Wochenende/Feiertag) müssen klar erkennbar sein.
5) Nachweise & Unterschrift
- Leistungsnachweis (Besuchs-/Stundennachweis) täglich/periodisch gegenzeichnen lassen. Nur erbrachte Leistungen dürfen abgerechnet werden.
6) Bei Unklarheiten
- Erst Pflegedienst um Erklärung und dann um schriftliche Korrektur bitten.
- Dann Pflegekasse/Krankenkasse bzw. Pflegestützpunkt einschalten.
- Fristen beachten (Widerspruch/Beanstandung zeitnah einreichen).
Tipp: Lassen Sie Ihre Kombination (Sachleistung / Pflegegeld / Entlastungsbetrag / Tagespflege / Verhinderungspflege) vor Monatsbeginn bei der Pflegekasse durchgehen, damit die Rechnungen nicht ungewollt über das Budget hinausgehen.