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Wie kann ich die Rechnung des Pflegedienstes prüfen?

Abrechnung Pflegedienst

1) Rechtsgrundlage prüfen

  • Häusliche Pflege (SGB XI): Grundpflege/Betreuung/Haushalt – Abrechnung bis zum Sachleistungs-Budget des Pflegegrades. Mehrleistungen müssen privat gezahlt werden.
  • Behandlungspflege (SGB V): ärztlich verordnete Maßnahmen – Krankenkasse zahlt, mit gesetzlicher Zuzahlung. 

2) Formalien abgleichen

  • Name/Adresse, Versicherungsnummer, Zeitraum der Leistungen, Pflegegrad, Pflegekasse/Krankenkasse, Verordnung (bei HKP).

3) Leistungen verstehen

  • Abrechnung erfolgt regional als Leistungskomplexe (z. B. „Körperpflege groß“) oder als Zeitvergütung.
  • Posten prüfen: Leistungsbezeichnung, Häufigkeit, Datum, Dauer/Komplexität, Einzelpreis/gesamt.
  • Fahrt-/Wegepauschalen und Zuschläge (z. B. Wochenende/Feiertag) müssen klar erkennbar sein.

5) Nachweise & Unterschrift

  • Leistungsnachweis (Besuchs-/Stundennachweis) täglich/periodisch gegenzeichnen lassen. Nur erbrachte Leistungen dürfen abgerechnet werden.

6) Bei Unklarheiten

  • Erst Pflegedienst um Erklärung und dann um schriftliche Korrektur bitten.
  • Dann Pflegekasse/Krankenkasse bzw. Pflegestützpunkt einschalten.
  • Fristen beachten (Widerspruch/Beanstandung zeitnah einreichen).

Tipp: Lassen Sie Ihre Kombination (Sachleistung / Pflegegeld / Entlastungsbetrag / Tagespflege / Verhinderungspflege) vor Monatsbeginn bei der Pflegekasse durchgehen, damit die Rechnungen nicht ungewollt über das Budget hinausgehen.