Was bedeutet Nachteilsausgleich?
Der Nachteilsausgleich ist dazu da, Ihnen oder Ihrem Kind eine faire Chance zu geben.
Er gleicht Nachteile aus, die durch eine längerfristige Beeinträchtigung entstehen (z. B. durch eine chronische Krankheit, eine Behinderung oder Legasthenie/LRS).. Die Prüfungsanforderungen bleiben gleich – angepasst werden nur die Bedingungen, z. B. mehr Zeit, Hilfsmittel oder ein ruhiger Raum. Voraussetzung ist eine längerfristige Beeinträchtigung (z. B. chronische Erkrankung, Behinderung, LRS/Dyskalkulie), die die Leistungsfähigkeit deutlich einschränkt. Kurzfristige Erkrankungen wie ein Schnupfen oder eine Grippe fallen nicht darunter – hier greifen z. B. Krankmeldung oder Nachschreibtermine.
Nachteilsausgleich in Schule und Studium
Ziel: Die eigentliche Lernleistung soll bewertet werden, nicht die Behinderung.
Beispiele:
- Längere Bearbeitungszeit bei Prüfungen (z.B. Zeit-Bonus, gesonderter Raum)
- Nutzung von Hilfsmitteln (z.B. Laptop)
- Angepasste Prüfungsformate (z.B. mündlich statt schriftlich)
Beantragung:
- Schule: Wenden Sie sich an Klassen-/Stufenleitung bzw. Schulleitung. Der Antrag sollte Bedarf und passende Maßnahmen beschreiben
- Uni/Hochschule: Erste Anlaufstellen sind die Beauftragten/Servicestellen für barrierefreies Studieren und das Prüfungsamt Ihrer Hochschule
- Ausbildung/Prüfungen (IHK/HWK): Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Kammer (z. B. IHK Pfalz, IHK Trier, IHK Rheinhessen). Beizufügen sind Nachweise zur Beeinträchtigung und zur beantragten Maßnahme
Nachweis: In der Regel ist neben dem schriftlichen Antrag zusätzlich eine ärztliche Bescheinigung oder eine psychologische Stellungnahme erforderlich.
Nachteilsausgleich im Beruf (Zusatzleistungen)
Im Job sind dies meist Zusatzleistungen, die nur mit einem Schwerbehindertenausweis (GdB 50) gewährt werden.
Beratung & Antrag:
- Integrationsfachdienste (IFD): Beratung zu Hilfsmitteln und Unterstützung im Beruf https://www.integrationsaemter.de/IFD/