Bei den sog. "24-Stunden-" oder "Live-In-Betreuungsmodellen" wohnen Betreuungskräfte (aus Deutschland oder einem EU-Land) mit im Haushalt und helfen im Alltag/Haushalt sowie bei der sozialen Begleitung. Medizinische Behandlungspflege (z. B. Spritzen) darf dabei allerdings nur ein ambulanter Pflegedienst übernehmen.
Die rechtlichen Anforderungen sind komplex und hängen vom vereinbarten Beschäftigungsmodell ab (z. B. Entsendung, Arbeitgebermodell oder Arbeitnehmerüberlassung). In jedem Fall sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten; der gesetzliche Mindestlohn sowie arbeitszeitrechtliche Vorgaben zu Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Oft leisten die Betreuungskräfte zusätzlich zu den Arbeitszeiten freiwillige Bereitschaftszeiten, dennoch müssen Arbeitspausen, Nachtschlaf und Ruhetage anderweitig abgedeckt werden. Eine „24-Stunden-Betreuung“ durch eine einzige Person ist daher legal nicht möglich.
Die Kosten und Leistungen der Anbieter unterscheiden sich zum Teil erheblich. Dabei stellt diese Form der Pflege keine Regelleistung des Sozialgesetzbuchs-XI dar, sondern ist eine selbst organisierte Leistung; sie lässt sich aber z. B. mit Pflegegeld kombinieren.
Tipp: Sprechen Sie hierzu vorab mit den Experten (z.B. den Pflegestützpunkten) sowie Ihrer Pflegekasse und lassen Sie gegebenenfalls einen Vertragscheck durch die Verbraucherzentrale Rheinlandpfalz durchführen, um Kostenfallen zu vermeiden und einen seriösen Anbieter zu finden.