Direkt zum Inhalt

Was bedeutet eigentlich "digitale Barrierefreiheit"?

Antwort

Digitale Barrierefreiheit heißt: Websites, Apps und digitale Inhalte sind für alle nutzbar – unabhängig von Sehen, Hören, Motorik, Sprache oder Technik-Erfahrung. Das ermöglicht digitale Teilhabe zum Beispiel: online Ämter nutzen, einkaufen, lernen, arbeiten, Kontakt halten. Praktisch heißt das: Die Anwendung sollte für die Nutzenden leicht zu bedienen sein, Inhalte sollten erkennbar (Kontrast, Schriften, Bilder) dargestellt und Texte sowie Buttons möglichst verständlich formuliert (sprechende Linktexte, hilfreiche Fehlermeldungen) sein.

Für wen ist Barrierefreiheit Pflicht?

  • Öffentliche Stellen (Verwaltung, Behörden): müssen Websites, Apps, Intranets und E-Verwaltungsabläufe barrierefrei gestalten und eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ inkl. Feedback-Möglichkeit bereitstellen
  • Viele private Produkte & Dienste: Seit Juni 2025 gelten gelten die Barrierefreiheits-Pflichten (nach dem BFSG), auch für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen im Verbraucherbereich. 

Wie melde ich eine digitale Barriere?

  1. Auf der jeweiligen Website oder App die „Erklärung zur Barrierefreiheit“ öffnen und den Feedback-Kontakt nutzen. 

    (Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit+2Gesetze im Internet+2)

     

Kategorien