Wann mitteilen?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die Schwangerschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt mitzuteilen. Das Mutterschutzgesetz(MuSchG) sagt nur, Sie sollen Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstag mitteilen, sobald Sie selbst davon wissen. Viele Frauen warten aus persönlichen Gründen bis nach der 12. Schwangerschaftswoche.
Warum früh Bescheid sagen sinnvoll ist:
Schutzrechte aktivieren: Nur wenn die Schwangerschaft bekannt ist, greift der besondere Kündigungsschutz sowie das Verbot von Nacht-, Mehr- und Sonntagsarbeit
Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss prüfen, ob Ihr Arbeitsplatz sicher ist und ihn gegebenenfalls anpassen
Gesundheitsschutz: . Gerade wenn in Ihrem Beruf besondere Risiken bestehen (z. B. schwere körperliche Arbeit, Gefahrstoffe, Infektionsrisiko, Nachtarbeit), ist eine frühe Mitteilung empfehlenswert
Form: Hierfür reicht eine formlose Mitteilung (mündlich, per EMail, Brief) aus
(Quelle: Familienportal des Bundesfamilienministeriums)