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Was versteht man unter Grundpflege?

Antwort

Grundpflege sind körperbezogene Pflegemaßnahmen im Alltag (z. B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Typischerweise fallen darunter: Hilfe beim Waschen/An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Bewegen/Transfers sowie weitere körperbezogene Unterstützung unter den Begriff.

Wer hat Anspruch – und wo stelle ich den Antrag?

Den Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegrad 2-5) stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (auch formlos/telefonisch möglich).

Wer führt Grundpflege durch – und wie unterscheidet sie sich von Behandlungspflege?
Grundpflege leisten Angehörige (dann Pflegegeld) oder ambulante Pflegedienste (als Pflegesachleistung). Behandlungspflege (z. B. Verbände, Injektionen) muss medizinisch verordnet sein und durch qualifizierte Pflegefachkräfte erfolgen. Beides kann kombiniert werden.

Wer bezahlt – und wie wird abgerechnet?

Die Pflegekasse bezahlt Grundpflege als Pflegegeld oder als Pflegesachleistung bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (2-5). Bei Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an die pflegebedürftige Person. Bei Sachleistung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab – bis zum Höchstbetrag des Pflegegrads; Mehrkosten privat. 

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html)

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