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Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Antwort

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege – von Einmalhandschuhen bis zum Pflegebett. Beantragt werden sie bei der Pflegekasse. Pflegebedürfte (ab Pflegegrad 1), die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Welche Arten gibt es und wer muss die Kosten tragen?

  • Zum Verbrauch (monatlich wiederkehrend): z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen/Inkontinenzunterlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen. Hier gibt es einen monatlichen Zuschuss (Pauschale) der Pflegekasse.
  • Technische Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebett, Antirutsch-/Aufrichthilfen, Toilettenstuhl, Duschhocker, Antidekubitus-Matratze, Hausnotruf. Grundsätzlich muss hier mit einer Zuzahlung in Höhe von 10%, max. 25,-€ pro Hilfsmittel gerechnet werden. 

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel? 

  1. Pflegekasse kontaktieren (Pflegekasse Ihrer Krankenkasse).
  2. Antrag stellen (formlos oder Formular der Kasse).
  3. Belege beifügen (falls vorhanden): Empfehlung aus der Pflegebegutachtung/Pflegeberatung; ärztliche Verordnung ist meist nicht zwingend, kann aber helfen.
  4. Versorgung wählen: Lieferung über Vertragspartner der Kasse (z. B. Sanitätshaus) oder Kostenerstattung nach Absprache.

Tipp: Viele technische Pflegehilfsmittel werden leihweise überlassen (z.B. Pflegebett, Antidekubitus-Matratze). Dadurch kann man die Zuzahlung minimieren bzw. werden die Kosten oftmals komplett von der Pflegekasse übernommen. (Link: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home)

(Quelle: https://gesund.bund.de/pflegehilfsmittel?)

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