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Ab wann gilt man als pflegebedürftig?

Antwort

Als Pflegebedürftig gilt man, wenn die Selbstständigkeit durch gesundheitliche Einschränkungen dauerhaft (mindestens 6 Monate) so beeinträchtigt ist, dass regelmäßig Hilfe nötig ist. (SGB XI). Der Grad (Pflegegrad (PG) 1–5) wird mit einem bundeseinheitlichen Verfahren über 6 Lebensbereiche (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung) durch eine Begutachtung ermittelt. Ab 12,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit vor (PG 1); die Skala reicht bis 100 Punkte (PG 5).

Ein Pflegegrad gilt als unbefristet, kann jedoch durch eine Überprüfung der Plegekasse angepasst werden, wenn z.B. eine enorme Verbesserung der Selbständigkeit festgestellt wird.

(Quelle: Pflegebedürftigkeit | BMG)

Tipp: Wie kann ich Schritt für Schritt vorgehen? (Link zu Inhaltsseite: Pflegegrad Beantragung - Schritt für Schritt Vorgehen)

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