Häusliche Pflege umfasst drei Bausteine: Grundpflege (körperbezogen) + Betreuungsmaßnahmen + Hilfe im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen etc.)
2) Wer hat Anspruch – und wo beantrage ich?
Betroffene mit Pflegegrad (1–5) bei der Pflegekasse. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Pflegeberatung, z. B. durch den Pflegestützpunkt.
3) Welche Leistungsarten gibt es?
- Pflegesachleistung (Pflegedienst erbringt Leistung und rechnet mit der Pflegekasse ab)
- Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
- Kombinationsleistung (beides anteilig)
- Plus: Entlastungsbetrag, Kurzzeit-/Verhinderungspflege, Tagespflege u. a.
4) Wer erbringt die Leistungen?
Angehörige/Nahestehende (bei Pflegegeld) oder ambulante Pflegedienste (bei Sachleistung). Beides lässt sich kombinieren.
5) Wie wird abgerechnet?
Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse bis zum Budget des Pflegegrads ab; Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen.
6) Was steht mir an Pflegeleistungen/Pflegegeld zu?
Die Höhe der Pflegeleistungen/ des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab. Sie können beide Leistungen auch kombinieren: Wenn Sie einen Teil der Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie den Restbetrag als anteiliges Pflegegeld.
7) Abgrenzung zur Behandlungspflege?
Häusliche Pflege = Alltag, Betreuung, Haushalt. Behandlungspflege = ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen (Krankenkasse).
Mehr Informationen finden Sie hier: PSG_Alle_Leistungen.pdf