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Pflege

Was umfasst häusliche Pflege (SGB XI)?

Antwort

Häusliche Pflege umfasst drei Bausteine: Grundpflege (körperbezogen) + Betreuungsmaßnahmen + Hilfe im Haushalt (Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen etc.)

2) Wer hat Anspruch – und wo beantrage ich?
Betroffene mit Pflegegrad (1–5) bei der Pflegekasse. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf eine Pflegeberatung, z. B. durch den Pflegestützpunkt.

3) Welche Leistungsarten gibt es?

  • Pflegesachleistung (Pflegedienst erbringt Leistung und rechnet mit der Pflegekasse ab)
  • Pflegegeld (bei häuslicher Pflege durch Angehörige)
  • Kombinationsleistung (beides anteilig)
  • Plus: Entlastungsbetrag, Kurzzeit-/Verhinderungspflege, Tagespflege u. a.

4) Wer erbringt die Leistungen?
Angehörige/Nahestehende (bei Pflegegeld) oder ambulante Pflegedienste (bei Sachleistung). Beides lässt sich kombinieren.

5) Wie wird abgerechnet?
Pflegedienste rechnen direkt mit der Pflegekasse bis zum Budget des Pflegegrads ab; Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person überwiesen.

6) Was steht mir an Pflegeleistungen/Pflegegeld zu?

Die Höhe der Pflegeleistungen/ des Pflegegelds hängt vom Pflegegrad ab. Sie können beide Leistungen auch kombinieren: Wenn Sie einen Teil der Sachleistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie den Restbetrag als anteiliges Pflegegeld.

7) Abgrenzung zur Behandlungspflege?
Häusliche Pflege = Alltag, Betreuung, Haushalt. Behandlungspflege = ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen (Krankenkasse).

Mehr Informationen finden Sie hier: PSG_Alle_Leistungen.pdf

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Was versteht man unter Behandlungspflege?

Antwort

Was ist Behandlungspflege?

Medizinisch verordnete Maßnahmen zu Hause: z. B. Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengaben nach Plan, Port-/PEG-Versorgung etc.

2) Wer verordnet und wer bezahlt?
Ihre Ärztin/Ihr Arzt verordnet; die Krankenkasse prüft/genehmigt und übernimmt die Kosten (mit gesetzlicher Zuzahlung).

3) Wer führt die Leistungen aus?
In der Regel ein ambulanter Pflegedienst mit Vertrag nach SGB V; unter Verantwortung von examinierten Pflegefachkräften.

4) Gibt es Zuzahlungen?
Ja: i. d. R. 10 € je Verordnung + 10 % der Kosten (max. 28 Tage pro Kalenderjahr). Befreiungen sind möglich. (Stand: 12.2025)

5) Wie lange gilt die Verordnung?
Immer befristet und abhängig von der medizinischen Notwendigkeit; Verlängerungen sind möglich.

6) Kann ich Behandlungspflege mit Pflegeleistungen kombinieren?
Ja. Behandlungspflege (Krankenkasse) kann parallel zur häuslichen Pflege/Grundpflege (Pflegekasse) laufen.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html)

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Was versteht man unter Grundpflege?

Antwort

Grundpflege sind körperbezogene Pflegemaßnahmen im Alltag (z. B. Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Typischerweise fallen darunter: Hilfe beim Waschen/An- und Auskleiden, Essen/Trinken, Bewegen/Transfers sowie weitere körperbezogene Unterstützung unter den Begriff.

Wer hat Anspruch – und wo stelle ich den Antrag?

Den Antrag auf Pflegeleistungen (Pflegegrad 2-5) stellen Sie bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (auch formlos/telefonisch möglich).

Wer führt Grundpflege durch – und wie unterscheidet sie sich von Behandlungspflege?
Grundpflege leisten Angehörige (dann Pflegegeld) oder ambulante Pflegedienste (als Pflegesachleistung). Behandlungspflege (z. B. Verbände, Injektionen) muss medizinisch verordnet sein und durch qualifizierte Pflegefachkräfte erfolgen. Beides kann kombiniert werden.

Wer bezahlt – und wie wird abgerechnet?

Die Pflegekasse bezahlt Grundpflege als Pflegegeld oder als Pflegesachleistung bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (2-5). Bei Pflegegeld zahlt die Pflegekasse an die pflegebedürftige Person. Bei Sachleistung rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab – bis zum Höchstbetrag des Pflegegrads; Mehrkosten privat. 

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/ratgeber-pflege.html)

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Welche Rechte habe ich als pflegende(r) Angehörige(r) im Beruf?

Antwort

Habe ich Anspruch auf eine bezahlte Auszeit im Akutfall?
Ja. Bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Für diese Zeit können Sie Pflegeunterstützungsgeld (begrenzter Lohnersatz) bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragen. Eine ärztliche Bescheinigung kann seitens des Arbeitgebers verlangt werden.

Gibt es längere Freistellungen von der Arbeit?
Ja. Mit der Pflegezeit können Sie bis zu 6 Monate ganz oder teilweise freigestellt werden (bei Arbeitgebern >15 Beschäftigte). Mit der Familienpflegezeit können Sie Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren (bei Arbeitgebern >25 Beschäftigte). Während dieser Zeiten besteht besonderer Kündigungsschutz.

Wie bin ich während der Pflege sozial abgesichert (Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit)?
Wenn Sie nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegen (mind. 10 Std./Woche an 2 Tagen, Pflegegrad ≥2), zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, Sie sind gesetzlich unfallversichert und unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. 

An wen wende ich mich zuerst?
Erste Anlaufstellen sind die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (Beratung, Anträge) und der Pflegestützpunkt vor Ort. Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung zu Leistungen, Anträgen und Organisation der Pflege.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/wie-wird-die-vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf-gefoerdert.html)

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In Ruhe zur Entscheidung

  1.  Offenes (Familien-)Gespräch (auf Augenhöhe)

Zuhören statt bewerten. Zuerst klären: "Was ist Dir wichtig? Was ist mir wichtig?" 

  1. 14-Tage-Pflegetagebuch „light“

Morgens/Mittags/Abends/Nachts kurz notieren: Welche Hilfe wird wie oft benötigt? Wie aufwendig ist das?

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Antwort

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege – von Einmalhandschuhen bis zum Pflegebett. Beantragt werden sie bei der Pflegekasse. Pflegebedürfte (ab Pflegegrad 1), die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Welche Arten gibt es und wer muss die Kosten tragen?

  • Zum Verbrauch (monatlich wiederkehrend): z. B. Einmalhandschuhe, Betteinlagen/Inkontinenzunterlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen. Hier gibt es einen monatlichen Zuschuss (Pauschale) der Pflegekasse.
  • Technische Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebett, Antirutsch-/Aufrichthilfen, Toilettenstuhl, Duschhocker, Antidekubitus-Matratze, Hausnotruf. Grundsätzlich muss hier mit einer Zuzahlung in Höhe von 10%, max. 25,-€ pro Hilfsmittel gerechnet werden. 

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel? 

  1. Pflegekasse kontaktieren (Pflegekasse Ihrer Krankenkasse).
  2. Antrag stellen (formlos oder Formular der Kasse).
  3. Belege beifügen (falls vorhanden): Empfehlung aus der Pflegebegutachtung/Pflegeberatung; ärztliche Verordnung ist meist nicht zwingend, kann aber helfen.
  4. Versorgung wählen: Lieferung über Vertragspartner der Kasse (z. B. Sanitätshaus) oder Kostenerstattung nach Absprache.

Tipp: Viele technische Pflegehilfsmittel werden leihweise überlassen (z.B. Pflegebett, Antidekubitus-Matratze). Dadurch kann man die Zuzahlung minimieren bzw. werden die Kosten oftmals komplett von der Pflegekasse übernommen. (Link: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home)

(Quelle: https://gesund.bund.de/pflegehilfsmittel?)

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Ab wann gilt man als pflegebedürftig?

Antwort

Als Pflegebedürftig gilt man, wenn die Selbstständigkeit durch gesundheitliche Einschränkungen dauerhaft (mindestens 6 Monate) so beeinträchtigt ist, dass regelmäßig Hilfe nötig ist. (SGB XI). Der Grad (Pflegegrad (PG) 1–5) wird mit einem bundeseinheitlichen Verfahren über 6 Lebensbereiche (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Alltagsgestaltung) durch eine Begutachtung ermittelt. Ab 12,5 Punkten liegt Pflegebedürftigkeit vor (PG 1); die Skala reicht bis 100 Punkte (PG 5).

Ein Pflegegrad gilt als unbefristet, kann jedoch durch eine Überprüfung der Plegekasse angepasst werden, wenn z.B. eine enorme Verbesserung der Selbständigkeit festgestellt wird.

(Quelle: Pflegebedürftigkeit | BMG)

Tipp: Wie kann ich Schritt für Schritt vorgehen? (Link zu Inhaltsseite: Pflegegrad Beantragung - Schritt für Schritt Vorgehen)

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