Kurz gesagt: Sie haben Anspruch, wenn bei Ihnen
- eine Behinderung oder eine drohende Behinderung vorliegt und
- dadurch Ihre Teilhabe am Alltag, Lernen, Arbeiten oder Zusammenleben spürbar eingeschränkt ist.
Das kann körperlich, geistig, seelisch oder eine Sinnesbeeinträchtigung sein.
Wichtig: Es geht um Ihren individuellen Bedarf – nicht nur um einen Ausweis. Ein Schwerbehindertenausweis (GdB ≥ 50) kann hilfreich sein, ist aber nicht in jedem Fall Voraussetzung. Im Rahmen eines Teilhabeplanverfahrens wird gemeinsam geklärt, welche Unterstützung Sie konkret brauchen (z. B. Assistenz im Alltag, Hilfsmittel, Teilhabe am Arbeitsleben, Bildung).
Ihr nächster Schritt: Lassen Sie sich unabhängig beraten (EUTB) und stellen Sie – wenn passend – einen formlosen Antrag beim zuständigen Reha-Träger (z. B. Eingliederungshilfe/Sozialamt, DRV, Agentur für Arbeit, Krankenkasse).
(Quelle: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz.html)