Antwort
Kurz gesagt: Unterstützung, damit Sie selbstbestimmt leben, lernen und arbeiten können. Typische Bereiche:
- Medizinische Rehabilitation: z. B. Therapien, Hilfsmittel.
- Teilhabe am Arbeitsleben: Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen, Qualifizierung/Umschulung, Arbeitsplatzanpassung.
- Teilhabe an Bildung: Assistenz in Schule/Ausbildung/Studium (z. B. Schul-/Studienassistenz).
- Soziale Teilhabe im Alltag: Assistenz zu Hause/unterwegs, Wohn- und Mobilitätshilfen, Kommunikation, Freizeit und Gemeinschaft.
Wichtig: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkt Ihre Rechte, sorgt für eine bedarfsgerechte Planung (Teilhabeplan) und bessere Koordination zwischen den Leistungsträgern.
Nächster Schritt: Lassen Sie sich unabhängig beraten (z.B. vom EUTB oder der Eingliederungshilfe) und klären Sie mit dem zuständigen Träger, was zu Ihrem Bedarf passt.
(Quelle: Bundesteilhabegesetz - BMAS)
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