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Welche Rechte habe ich als pflegende(r) Angehörige(r) im Beruf?

Antwort

Habe ich Anspruch auf eine bezahlte Auszeit im Akutfall?
Ja. Bei einer plötzlich auftretenden Pflegesituation dürfen Sie bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Für diese Zeit können Sie Pflegeunterstützungsgeld (begrenzter Lohnersatz) bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragen. Eine ärztliche Bescheinigung kann seitens des Arbeitgebers verlangt werden.

Gibt es längere Freistellungen von der Arbeit?
Ja. Mit der Pflegezeit können Sie bis zu 6 Monate ganz oder teilweise freigestellt werden (bei Arbeitgebern >15 Beschäftigte). Mit der Familienpflegezeit können Sie Ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf mindestens 15 Wochenstunden reduzieren (bei Arbeitgebern >25 Beschäftigte). Während dieser Zeiten besteht besonderer Kündigungsschutz.

Wie bin ich während der Pflege sozial abgesichert (Rente, Unfall, Arbeitslosigkeit)?
Wenn Sie nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegen (mind. 10 Std./Woche an 2 Tagen, Pflegegrad ≥2), zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge, Sie sind gesetzlich unfallversichert und unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. 

An wen wende ich mich zuerst?
Erste Anlaufstellen sind die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person (Beratung, Anträge) und der Pflegestützpunkt vor Ort. Dort erhalten Sie individuelle Unterstützung zu Leistungen, Anträgen und Organisation der Pflege.

(Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/wie-wird-die-vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf-gefoerdert.html)

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