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Pflege und Betreuung

Pflege und Betreuungsangebote in der Verbandsgemeinde

Hier ist der Pflegestützpunkt als erster Anlaufpunkt zu nennen, ggf. mit Bild der AP oder des Stützpunktes selber. (Bild erforderlich)

Pflege

Pflege
Welche Zwischenlösungen gibt es bis mein Pflegegrad feststeht?

Für vorübergehende Situationen (z.B. Beinbruch) oder die Zeit bis zum Pflegegrad-Bescheid gibt es mehrere Wege – teils über die Krankenkasse (SGB V), teils über die Pflegekasse (SGB XI):

  • Häusliche Krankenpflege (HKP): Auf ärztliche Verordnung kommen Pflegefachkräfte zu Ihnen nach Hause (z. B. Wund-/Medikamentenversorgung). Das ist eine Leistung der Krankenkasse – unabhängig vom Pflegegrad.
  • Haushaltshilfe (SGB V): Wenn der Haushalt vorübergehend nicht geführt werden kann (z. B. nach Klinik/bei schwerer Krankheit), kann die Krankenkasse Haushaltshilfe bewilligen.
  • Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V): Wenn die Anschlussversorgung nicht sofort organisiert werden kann, kann das Krankenhaus für bis zu 10 Tage je Behandlung weiter pflegen/versorgen, inkl. Entlassmanagement.
  • Wichtig zum Antrag: Pflegeleistungen der Pflegekasse werden ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – stellen Sie den Antrag daher sofort (formlos möglich). Die Kasse hat in der Regel 25 Arbeitstage für Begutachtung/Bescheid. 

Praktische Reihenfolge (kurz):

  1. Akut klären (Hausarzt/Klinik): HKP, Haushaltshilfe oder Übergangspflege möglich?
  2. Pflegegrad sofort beantragen (telefonisch/schriftlich bei der Pflegekasse).
  3. Überbrücken: ambulante Dienste/Angebote anfragen
  4. Pflegestützpunkt um Hilfe bei Auswahl/Anträgen bitten.

Mehr Informationen: Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe | BMG

Pflege
Wer gilt als Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung?

Als Pflegeperson gelten Menschen, die eine pflegebedürftige Person nicht erwerbsmäßig (also nicht als Job) in deren häuslicher Umgebung unterstützen – meist Angehörige, Freunde und Freundinnen oder Nachbarn. Rechtsgrundlage ist § 19 SGB XI.

Wichtig zu wissen (Leistungen für Pflegepersonen):

  • Für die soziale Absicherung (z. B. Rentenbeiträge durch die Pflegekasse) müssen zusätzliche Bedingungen erfüllt sein: Pflege mind. 10 Std./Woche, verteilt auf mind. 2 Tage, in der Regel Pflegegrad 2–5, und eigene Erwerbsarbeit < 30 Std./Woche.
  • Während der Pflegetätigkeit besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (z. B. auch auf dem direkten Weg zur pflegebedürftigen Person).

(Quelle: Soziale Absicherung für Pflegepersonen | BMG)

Pflege
"Wie kann ich mit Schuldgefühlen umgehen, wenn ich die Pflege abgebe?“

Schuldgefühle sind normal. Pflege abzugeben heißt nicht aufgeben – es heißt, für Sicherheit und gute Versorgung zu sorgen. Ihr Anteil bleibt wertvoll: Nähe, Entscheidungen mittragen, da sein und wertvolle Momente bieten.

Was hilft jetzt:

  1. Realitätscheck: Was ist fachlich nötig (z. B. nächtliche Betreuung, Behandlungspflege)? Wenn professionelle Unterstützung nötig ist, bedeutet Hilfe zu holen, Verantwortung zu übernehmen.
  2. Anders betrachten: Nicht „Ich gebe ab“, sondern „Ich organisiere gute Pflege“. Das ist aktiv und fürsorglich.
  3. Mitwirken planen: Feste Kontaktfenster (Besuchs-/Telefonzeiten) planen, kleine Rituale etablieren (Fotoalbum gemeinsam betrachten, Musik-Momente (Lieblingslieder singen oder hören), kleine Spaziergänge etc.). Beteiligung statt Alles-oder-Nichts.
  4. Grenzen anerkennen: Niemand kann rund um die Uhr alles leisten. Selbstfürsorge schützt auch die gepflegte Person.
  5. Drüber sprechen: Mit Fachleuten, wie dem Pflegestützpunkt oder der Hausarztpraxis/Sozialdienst. Mit Freunden und Familie offen sprechen oder Selbsthilfegruppen (Angehörigengruppen) aufsuchen.
  6. Entscheidung notieren: Kurz aufschreiben, warum dieser Schritt richtig ist. Für Momente, in denen Zweifel kommen.

Merksatz: So bleiben Sie verbunden, ohne alles allein tragen zu müssen und Profis können parallel verlässlich arbeiten. 

Pflege
Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann ich ihn nutzen?

Der Entlastungsbetrag ist ein zweckgebundener, monatlicher Zuschuss von 131 € (für alle Pflegegrade 1–5), den die oder der Gepflegte, zusätzlich zur Entlastung im Alltag nutzen kann – z. B. für anerkannte Alltags-/Betreuungsangebote, Haushaltshilfen über zugelassene Dienste oder Eigenanteile bei Tages-/Nachtpflege und Kurzzeitpflege. Er muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Nicht verbrauchtes Geld kann man ansparen und bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung/Nachweis erstattet bzw. oft direkt über den Anbieter mit der Pflegekasse abgerechnet.

(Quelle: Weitere Leistungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag | BMG)

Menschen,die ich ansprechen kann

Doris Borowski
Doris
Brosowski

Bürger helfen Bürger e.V.  Region Linz (Ehrenamt)

Anlaufstelle für Hilfesuchende und ehrenamtlich Interessierte

Gerd
Brosowski

Tafel Linz e.V.

Lebensmittelunterstützung von Menschen, die von Armut betroffen sind

Michaela
Schmitz

Franziskaner Mobil

Unterstützung im Alltag für Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige

Katharina
Lustinger-Jäschke

Seniorenbeirat

Interessenvertretung der Senioren in der VG Linz

Josef
Schmaus

Digitalbotschafter

Unterstützung und Erklärungen zur Nutzung digitaler Anwendungen und Medien im Alltag